IRIS® Media, Dr. Wolf Siegert
Büro: Kantstr. 54, 10627 Berlin
FAX#: +49 30 46200666
Verwaltungs#: 92310177
USt#: DE 136530640
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle erstellten Angebote, Leistungen und durchgeführten Aufträge.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme des Angebotes bzw. der Leistung durch den Auftraggeber.
3. Die IRIS® Media handelt gemäss der Änderung des AGB-Gesetzes vom 01.07.1998 in § 24 Satz 1 Nr. 1 als Unternehmer, aber ihre Leistungen sind nicht von gewerblicher Natur; vielmehr beinhalten sie immer auch einen konzeptionellen und kreativen Anteil, dem eine eigenständige und urheberrechtlich relevante Leistung inhärent ist.
II. Gültigkeit
1. Wenn der Kunde den AGBs widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen nach Zustandekommen des Vertrages zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie erhalten keine Gültigkeit, es sei
denn, diese wurden schriftlich von der IRIS® Media anerkannt.
2. Die AGBs gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne deren ausdrücklicher Einbeziehung und gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
III. Überlassene Unterlagen
1. Die AGBs gelten für jegliche dem Kunden überlassene Unterlagen gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes audiovisuelles Material sowie sämtliche - in welcher Form auch immer - übermittelten Texte.
2. Alle Unterlagen verbleiben bis zu vollständigen Zahlung Eigentum der von der IRIS® Media.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Erweiterungen, Veränderungen, Vorschlägen zur Gestaltung und Formatierung derselben sind weitere eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
IV. Überlassung virtueller Leistungen
1. Damit sind alle jene im Kundenauftrag vorbereitete und übermittelten Leistungen gemeint, deren Inhalt per se nicht auf einem Datenträger jedweder Art festgehalten wird bzw. werden kann - oder werden darf: ein Telefonat zum Beispiel.
2. In diesem Zusammenhang erbrachte Leistungen werden als solche von der IRIS® Media spätestens bei der Rechnungslegung oder aber schon im fortlaufenden Geschäft dokumentiert.
3. Bei pauschalisierten Angeboten werden sie als Tätigkeit sachlich benannt, bei zeitbasierten Abrechnungen wird die jeweils aufgewandte Zeit für die virtuelle Darstellung sowie deren Vor- und Nachbereitung stundengenau ausgewiesen. Bei Telefonaten wird die Urzeit bzw. die Zeit zwischen Gesprächsaufnahme und Gesprächsende aufgezeichnet.
4. Leistungen dieser Art gelten auch dann als erbracht, wenn sie im gegenseitigen Einvernehmen als nicht "for the public record" oder "off the record" behandelt werden. Wird ein Gespräch zu Beginn als privat ausgewiesen oder angekündigt, wird dieses weder zu diesem noch zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung gestellt.
V. Nutzungsrechte an konzeptionellen und kreativen Leistungen
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich zunächst ein einfaches Nutzungsrecht zur eigenen Verwendung.
2. Dieses Nutzungsrecht besteht solange, solange ein für beide Seiten gültiges Vertragsverhältnis gilt. Dieses gilt auch bei einer nahtlosen Überlappung von mehren durch die Zeit und/oder Aufgabe begrenzten Verträge.
3. Ausschließliche und darüber hinausgehende Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder
Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
4. Mit der mündlichen oder materiellen Übermittlung wird das einfache Nutzungsrecht übertragen und für dessen Nutzung im Rahmen der mit dem vereinbarten Ziele bzw. der seiner Arbeit innewohnenden Zwecke bereitgestellt.
5. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
VI. Veröffentlichung von konzeptionellen und kreativen Leistungen
1. Kommen konzeptionelle Leistungen zur Anwendung und kreative Leistungen zur Veröffentlichung, so sind für jedwede öffentliche Verwertung, die über den im Vertrag gesetzten Ziel hinausgeht, die hierfür in Anspruch genommenen Leistungen anzuzeigen und die daraus abzuleitenden Leistungsrechte getrennt zu honorieren.
2. Das gilt sowohl bei der Zweit- oder Nachverwertunge in Medien wie produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, als auch bei der Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung der überlassenen Unterlagen auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie zum Beispiel CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilme usw.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung der Unterlagen dienen.
Insbesondere sind davon betroffen
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung auf HD-DVD und Blue-Ray, auf DVD, CD-ROM, CDi, USB-Stick, Disketten oder noch älteren als auch neueren noch in der Entwicklung befindlichen Datenträgern,
- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven als denen, die der unmittelbaren Verfügung des Kunden zur Verfügung stehen
- die Weitergabe im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen, durch Projektoren oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
VI. Haftung
1. Die IRIS® Media wird alle Anstrengungen unternehmen, die übertragenen Aufgaben zur Zufriedenheit des Auftraggebers zu erledigen. Der hohe professionelle Anspruch und die langjährige Bewährung ihrer Gesellschafter im Markt gewährleistet, dass die gestellten Aufgaben gewissenhaft und mit der notwendigen Diskretion durchführt werden.
Sollte dem Auftraggeber dennoch aus der Arbeit der IRIS® Media ein Schaden entstehen, so gilt, gleich aus welchem Rechtsgrund, folgendes:
2. IRIS® Media haftet bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten nur bis zu dem Betrag des für den jeweiligen Auftrag vom Auftraggeber an IRIS® Media gezahlten Honorars, es sei denn, es handelt sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung solcher Pflichten.
3. Für die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet die IRIS® Media nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4. Für grob fahrlässige Pflichtverletzung haftet die IRIS® Media nur bis zur Höhe des Schadens, der bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller der IRIS® Media bekanntgemachten oder schuldhaft nicht bekannten Umstände vorhersehbar war.
5. Leistungen, die im Umfeld des avisierten wie zu erfüllenden Vertrages kostenlos erbracht werden, können jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch lässt sich daraus nicht ableiten.
VII. Honorare, Entgelte, Rechnungen...
... unterliegen freier Vereinbarung und sind vor der Leistungsaufnahme bzw. -erbringung schriftlich zu vereinbaren.
... sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen auf das Konto bei der Postbank Berlin, BLZ: 100 100 10, BIC: PBNKDEFF100 IBAN: DE93 1001 0010 0007373109 einzuzahlen.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins bzw. Leistungen im Ausland.
2. Jegliche Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung der Vertragsbestimmungen oder dieser AGBs bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, auch die Änderung oder Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGBs berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Das gilt auch dann, falls von den gegenwärtigen oder zukünftigen Bestimmungen dieser AGBs diese teilweise oder in Gänze, jetzt oder in der Zukunft, nicht mehr rechtswirksam oder durchführbar sein würden: Auch dann wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder Ergänzungen dieses Vertrages davon nicht berührt. In einem solchen Fall tritt an die Stelle einer rechtlich unwirksamen Bestimmung ersatzweise eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner registrierter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, der Sitz der IRIS® Media: Berlin.